Wohngeld Student: Anspruch, Antrag, Alternativen

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Kurzgesagt:

Wer keinen Anspruch auf BAföG-Zahlungen im Studium hat, ist meist berechtigt Wohngeld zu beantragen. Die Zahlungen stellen einen Mietzuschuss da, der für eigen bewohnten und bezahlten Wohnraum meist für 12 Monate  bewilligt wird. Wichtig für eine erfolgreiche Beantragung ist die Prüfung der Voraussetzungen sowie Fristeinhaltung und Vorlegen aller relevanten Unterlagen. So sicherst du dir wertvolle Unterstützung für dein Studium.

Studieren kostet Geld – nicht nur für Bücher und Semesterbeiträge, sondern vor allem für Miete. Viele Studierende stellen sich deshalb die Frage: Habe ich Anspruch auf Wohngeld? Die Antwort ist komplex und hängt stark von der individuellen Lebenssituation ab. Grundsätzlich ist der Bezug von Wohngeld für Studierende möglich, jedoch unter bestimmten Bedingungen. Dieser Artikel erklärt dir, wann du Wohngeld erhalten kannst, welche rechtlichen Voraussetzungen gelten, wie das Ganze mit dem BAföG zusammenhängt und bietet dir umfassende Informationen zu Studienfinanzierung und staatlicher Förderung für Studierende.

Was ist Wohngeld überhaupt?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder den Wohnkosten, der einkommensschwachen Haushalten helfen soll. Wohngeld dient dazu, die Kosten für den genutzten Wohnraum zu unterstützen, indem es Haushalten hilft, die Miete für ihren Wohnraum zu tragen. Gesetzlich geregelt ist das Wohngeld im Wohngeldgesetz (WoGG). Es gibt zwei Formen: Mietzuschuss (für Mieter*innen) und Lastenzuschuss (für Eigentümer*innen). Für Studierende ist der Mietzuschuss relevant. Der Mietzuschuss bezieht sich dabei auf die Kaltmiete, also die Grundmiete ohne Nebenkosten, die für den tatsächlich genutzten Wohnraum gezahlt wird.

Wann haben Studierende Anspruch auf Wohngeld?

Grundsätzlich gilt: Wer dem Grunde nach Anspruch auf BAföG-Leistungen hat, ist vom Wohngeld ausgeschlossenauch wenn kein BAföG gezahlt wird (z. B. wegen zu hohem Einkommens der Eltern, Ausschöpfung der Förderungshöchstdauer oder aus anderen Gründen wie Fachrichtungswechsel). Ein Ausschluss vom Wohngeld besteht ebenfalls, wenn eine Person im Haushalt bereits andere Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld erhält, da diese Leistungen den Bedarf für den Lebensunterhalt und die Wohnkosten abdecken.

In Ausnahmefällen, etwa wenn Studierende BAföG ausschließlich als Volldarlehen oder Bankdarlehen erhalten, kann dennoch ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Bei einem Fachrichtungswechsel oder dem Überschreiten der Förderungshöchstdauer entfällt der BAföG-Anspruch, was wiederum den Wohngeldanspruch beeinflussen kann. Ein fehlender Leistungsnachweis für BAföG kann ebenfalls dazu führen, dass die Förderung wegfällt und somit ein Wohngeldanspruch entsteht.

Als Haushaltsmitglieder gelten alle Personen, die gemeinsam in einer Wohnung leben; deren Einkommen, Vermögen und Lebensunterhalt werden bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt. Kinder im Haushalt, Auszubildende sowie deren Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld können den Anspruch auf Wohngeld beeinflussen. Stipendien gelten als alternative Förderung; bei deren Bezug können besondere Voraussetzungen für den Wohngeldanspruch bestehen.

Nur wenn kein BAföG-Anspruch besteht, etwa weil du ein Zweitstudium absolvierst, ein Teilzeitstudium machst oder die Altersgrenze überschritten ist, kannst du Wohngeld beantragen. Ebenso können Studierende, die mit Partner*in oder eigenem Kind in einem Haushalt leben, unter Umständen wohngeldberechtigt sein, wenn die anderen Haushaltsmitglieder keinen BAföG-Anspruch haben.

Welche Voraussetzungen gelten für den Wohngeldbezug?

Um Wohngeld zu erhalten, müssen einige grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal darfst du keinen Anspruch auf BAföG haben, denn BAföG ist eine vorrangige Leistung, die in der Regel den Anspruch auf Wohngeld ausschließt. Eine Ausnahme könnte bestehen, wenn beispielsweise nur ein Teil der Haushaltsmitglieder BAföG erhält. Dann könnte es sein, dass du für dich selbst Wohngeld beantragen kannst. Darüber hinaus ist es wichtig, dass dein Hauptwohnsitz in der Wohnung ist, für die du den Antrag stellst, und dass du dort tatsächlich lebst. Wenn du in einer anderen Stadt studierst, aber dein Hauptwohnsitz bei deinen Eltern bleibt, fällt die Wohnung in der Universitätsstadt möglicherweise nicht unter die Voraussetzungen für Wohngeld. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist, dass du in der Wohnung auch tatsächlich die Miete oder andere Kosten trägst. Wenn du in einer Wohngemeinschaft lebst und keine Mietzahlung selbst leistest, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Wohngeld.

Wohngeld soll den Bedarf an Wohnkosten abdecken, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, um diese Kosten zu tragen. Damit ist der nächste entscheidende Punkt gegeben – dein Einkommen: Dieses muss unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen. Diese Grenze hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Haushaltsgröße, der Höhe der Miete und dem Wohnort. Je höher die Miete und je geringer das Einkommen, desto eher könnte der Zuschuss höher ausfallen. Einkommen aus einem Nebenjob oder einer Werkstudententätigkeit ist nicht grundsätzlich ein Ausschlusskriterium, solange das Gesamteinkommen unterhalb der festgelegten Einkommensgrenze bleibt.

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Wohngeld und Haushaltszugehörigkeit: WG, Elternhaus oder eigene Wohnung?

Die Frage, in welcher Wohnform du während deines Studiums lebst, spielt beim Anspruch auf Wohngeld eine entscheidende Rolle. Denn ob du in einer WG, im Elternhaus oder in deiner eigenen Wohnung wohnst, beeinflusst, ob und wie du Wohngeld beantragen kannst.

Wohngemeinschaft (WG): Lebst du als Student*in in einer WG, giltst du in der Regel als eigenständiger Haushalt – vorausgesetzt, du bist nicht mit deinen Eltern oder anderen Familienmitgliedern zusammen in der Wohnung gemeldet. In diesem Fall kannst du einen eigenen Antrag auf Wohngeld stellen, sofern du die weiteren Voraussetzungen erfüllst: Du darfst keinen Anspruch auf BAföG haben, dein Einkommen muss unter der maßgeblichen Grenze liegen und du musst einen eigenen Mietanteil zahlen. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich dann nach deinem Anteil an der Miete, deinem Einkommen und der Anzahl der Haushaltsmitglieder, die mit dir zusammenwohnen. Ein Beispiel: Wenn du mit zwei anderen Studierenden in einer WG lebst und jeder einen eigenen Mietvertrag oder Untermietvertrag hat, kann jeder für sich prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht.

Elternhaus: Wohnst du während deines Studiums noch bei deinen Eltern, bist du Teil des elterlichen Haushalts. Hier ist der Anspruch auf Wohngeld an eine besondere Voraussetzung geknüpft: Mindestens ein Familienmitglied im Haushalt – zum Beispiel ein Elternteil oder ein Geschwisterkind – darf weder Studenti*n noch Empfänger*in von Sozialleistungen sein. Nur dann kann für den gesamten Haushalt Wohngeld beantragt werden. In diesem Fall wird das Einkommen aller Haushaltsmitglieder berücksichtigt, und der Antrag muss in der Regel von dem Elternteil oder Familienmitglied gestellt werden, das nicht studiert. Für dich als Student*in ist ein eigener Antrag auf Wohngeld im Elternhaus nur möglich, wenn du als eigenständiger Haushalt anerkannt wirst, was jedoch selten der Fall ist.

Eigene Wohnung: Lebst du allein in einer eigenen Wohnung, gelten die klassischen Voraussetzungen für den Anspruch auf Wohngeld: Du darfst keinen BAföG-Anspruch haben, dein Einkommen muss unter der festgelegten Grenze liegen und du musst die Miete selbst tragen. Die Höhe des Wohngeldes hängt dann von deiner Miete, deinem Einkommen und der Haushaltsgröße ab. Auch hier prüft die Wohngeldstelle individuell, ob ein Anspruch besteht.

Praktische Hinweise zur Antragstellung: Egal, ob du in einer WG, im Elternhaus oder in einer eigenen Wohnung lebst: Der Antrag auf Wohngeld muss immer bei der zuständigen Wohngeldstelle gestellt werden. Du benötigst Nachweise über dein Einkommen, die Miete und die Haushaltsgröße. In WGs ist es wichtig, dass dein Mietanteil klar aus dem Mietvertrag hervorgeht. Im Elternhaus müssen die Einkommensverhältnisse aller relevanten Familienmitglieder offengelegt werden. Die Wohngeldstelle prüft dann, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht.

Wie wird das Wohngeld berechnet?

Die Höhe des Wohngeldes ist individuell und hängt ab von:

  • Anzahl der berücksichtigten Personen bzw. Haushaltsmitglieder, die im Haushalt leben und bei der Berechnung berücksichtigt werden

  • Gesamteinkommen

  • Miethöhe (Kaltmiete) und Mietstufe der Stadt

  • Größe und Art des Wohnraums

Je höher die Kaltmiete und je niedriger das Einkommen, desto größer fällt der Zuschuss aus. Online-Rechner der Kommunen oder des Bundesministeriums können bei der groben Einschätzung helfen.

Wie beantrage ich Wohngeld?

Der Antrag muss schriftlich beim zuständigen Wohngeldamt gestellt werden, meist beim Rathaus oder Bürgeramt. Für Fragen rund um den Antrag sowie für weitere Informationen steht die Wohngeldbehörde als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Benötigt werden:

  • Mietvertrag

  • Nachweise über Einkommen (Lohn, Unterhalt, Kindergeld etc.)

  • Meldebescheinigung

  • ggf. Immatrikulationsbescheinigung

Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern. Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt und muss dann neu beantragt werden.

Was ist mit BAföG?

BAföG schließt den Wohngeldanspruch in den meisten Fällen aus, weil es eine vorrangige Sozialleistung ist. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa wenn nur ein Teil der Haushaltsmitglieder BAföG erhält. Studierende, die BAföG-Leistungen ausschließlich als Darlehen, Volldarlehen oder Bankdarlehen erhalten, können unter bestimmten Voraussetzungen dennoch Anspruch auf Wohngeld haben. Wer BAföG bezieht, erhält einen pauschalen Wohnkostenanteil, der aber oft nicht ausreicht, um die reale Miete zu decken.

Welche Alternativen gibt es?

Wenn du keinen Anspruch auf Wohngeld hast oder dieser Antrag abgelehnt wird, gibt es verschiedene Alternativen, um deine Mietkosten oder allgemeine Lebenshaltungskosten während des Studiums zu decken. Eine der bekanntesten Alternativen sind Stipendien. In Deutschland gibt es zahlreiche Stipendienprogramme, die Studierende aus verschiedenen sozialen und akademischen Hintergründen unterstützen. Auch eine Studienfinanzierung ist möglich, zum Beispiel durch ein Darlehen, das später zurückgezahlt werden muss. Besonders hervorzuheben ist das Deutschlandstipendium, das Studierende mit herausragenden Leistungen oder aus sozial schwachen Verhältnissen fördern kann.

Darüber hinaus bieten viele Universitäten oder Studierendenwerke soziale Förderungen in Form von Sozialfonds an. Diese Mittel werden oft an Studierende vergeben, die in akuten finanziellen Notlagen stecken, und können eine wichtige Hilfe darstellen.

Wenn du ein etwas flexibleres Einkommen benötigst, könntest du auch einen Nebenjob in Betracht ziehen. Gerade als Werkstudent*in hast du die Möglichkeit, in einem relevanten Bereich zu arbeiten und dabei relativ gut zu verdienen, ohne dass dies in der Regelstudienzeit problematisch ist. Beachte jedoch, dass du deine Einkommensgrenzen im Auge behalten musst, insbesondere wenn du bereits BAföG beziehst.

Weitere Möglichkeiten, Geld zu verdienen, ist die Arbeit als Freiberufler*in oder in einem Minijob, sofern dies mit deinem Studium vereinbar ist und du die vorgeschriebenen Stundenanzahl nicht überschreitest.

Zusätzlich können Studierende, die mit einem Partner oder eigenen Kindern leben, gegebenenfalls von der Möglichkeit profitieren, dass ihr Partner oder ihre Partnerin Wohngeld bezieht. Dies ist besonders relevant, wenn du selbst nicht BAföG-berechtigt bist. In bestimmten Fällen kann auch die Agentur für Arbeit Unterstützung bieten, wenn du in Übergangszeiten, etwa zwischen Praktika oder beim Wechsel von Studienabschnitten, finanzielle Hilfe benötigst. Alle diese Alternativen können dabei helfen, finanzielle Engpässe zu überwinden, wenn Wohngeld oder BAföG nicht in Frage kommen.

Wenn du unsicher bist, welche Form der Studienfinanzierung – etwa Stipendium, BAföG, Darlehen oder andere Unterstützung – für deine persönliche Situation am besten geeignet ist, empfiehlt sich eine individuelle Beratung bei den Beratungsstellen deiner Hochschule oder beim Studierendenwerk.

Fazit: Wohngeld ist möglich, aber nicht für alle

Ob du als Student*in Wohngeld bekommst, hängt entscheidend davon ab, ob du Anspruch auf BAföG hast. Wenn nicht, kann sich ein Antrag lohnen – insbesondere bei hohen Mieten und geringem Einkommen. Achte darauf, alle Unterlagen vollständig einzureichen und die Fristen einzuhalten. So sicherst du dir wertvolle Unterstützung für dein Studium.

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jobmensa Redaktion

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