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Um jeden Preis: Eltern auf Unterhalt verklagen im Studium
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jobmensa Redaktion
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Kurzgesagt:
Der Artikel thematisiert den Konflikt um den elterlichen Unterhalt während des Studiums. Gesetzlich steht Studierenden in der Erstausbildung ein angemessener Unterhalt (orientiert an einem Richtwert von ca. 860 Euro bei eigener Wohnung) zu. Problematisch wird es, wenn Eltern trotz Leistungsfähigkeit die Zahlung verweigern oder die Offenlegung ihrer Finanzen verweigern, was oft mit zerrütteten Familienverhältnissen zusammenhängt. Der Text zeigt auf, dass eine Klage gegen die Eltern nicht der einzige Weg ist: Über den Antrag auf Vorausleistung beim BAföG-Amt kann der Staat einspringen und sich das Geld selbst von den Eltern zurückholen. Zudem wird die Schwierigkeit diskutiert, ein verschultes Vollzeitstudium allein durch Nebenjobs zu finanzieren.
- Rechtliche Unterhaltspflicht: Eltern sind gesetzlich verpflichtet, die erste Berufsausbildung ihrer Kinder finanziell zu unterstützen, unabhängig davon, ob sie den Studienwunsch persönlich befürworten.
- Vorausleistung als Puffer: Das BAföG-Amt kann Unterhaltszahlungen "vorstrecken", wenn die Ausbildung gefährdet ist, wodurch Studierende den direkten juristischen Konflikt mit den Eltern vermeiden können.
- Finanzielle Realität im Bachelor-System: Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung und Lebenshaltungskosten ist eine vollständige Eigenfinanzierung des Studiums ohne Unterstützung oft kaum realisierbar.
Wärst du dazu bereit, deine Eltern auf Unterhalt zu verklagen? Studieren ist verdammt teuer und die beliebteste Studienfinanzierung ist und bleibt das elterliche Einkommen. Der Gesetzgeber hält 860 Euro pro Student*in, der/die nicht mehr bei seinen Eltern lebt, im Monat an Unterhalt für angemessen. Davon sollen eine Unterkunft inklusive aller Nebenkosten, anfällige bildungsrelevante Ausgaben und alle anderen lebensnotwendigen Güter finanziert werden. Geld, das in den meisten Fällen von den Eltern der Studierenden bereitgestellt wird.
Doch was ist, wenn die nicht zahlen wollen?
Vielleicht kann sich manch einer unter euch gar nicht vorstellen, dass Eltern ihren Kindern bewusst solche Steine in den Lebensweg legen, wobei die finanziellen Mittel eigentlich da wären. Vor allem Student*innen, die aus intakten Familienverhältnissen kommen, wären überrascht, dass es solche Fälle doch recht häufig gibt. Es handelt sich also längst nicht um Einzelschicksale, wenn Mütter und Väter sich weigern, dem Bafög-Amt ihre Finanzen offen zu legen und das Studium ihrer Sprösslinge auch nicht aus der eigenen Tasche finanzieren wollen. Nach einer Scheidung der Eltern kommt es zum Beispiel häufig zu einem angespannten Verhältnis zwischen dem Kind und dem Elternteil, welches das gemeinsame Lebensumfeld verlässt. Das ist eine schlimme Situation für beide Seiten. Doch wenn die Scheidung der Eltern zum Grund dafür wird, dass ein junger Mensch seine Träume nicht verwirklichen kann, geht es um mehr, als um das schlechte Verhältnis zum Vater oder zur Mutter. Wenn es kein Bafög gibt, weil die Eltern zu gut verdienen und Gespräche nichts bewegen, bleibt manchmal nur der Gang zum Anwalt, um den Unterhalt einzuklagen…oder?
Die eigenen Eltern verklagen? Ist das wirklich notwendig?
In Deutschland sollen alle jungen Menschen die Chance auf eine Ausbildung bekommen, die ihren persönlichen Interessen und Fähigkeiten entspricht. Wem die finanziellen Mittel fehlen, der sollte durch Bafög unterstützt werden, bei allen anderen sind die Eltern auch für volljährige Kinder während der ersten berufsbildenden Ausbildung unterhaltspflichtig. Selbst, wenn diese den Berufswunsch ihrer Kinder missbilligen oder ihnen fehlende Kompetenz für ein Studium vorwerfen. Rein rechtlich gesehen müssen die Eltern zahlen. Doch die eigenen Eltern auf Unterhalt verklagen? Das ist hart für Kinder wie Eltern, denn das moralische Verbundenheitsgefühl funktioniert selten rational. Doch ist die Hemmschwelle so hoch, dass jemand seine Träume freiwillig begräbt? Bei vielen lautet die Antwort ganz sicher Ja, denn der eigenen Familie mit dem Anwalt zu drohen ist für sie absolut tabu. Für andere ist die Beziehung zu den Angehörigen jedoch vielleicht kein rechtsfreier Raum. Der erste Schritt, um an sein rechtmäßiges Geld zu kommen, muss jedoch nicht juristischer Natur sein. Student*innen, deren Ausbildung gefährdet ist, können beim Bafög-Amt einen Antrag auf Vorausleistung einreichen: Das Amt streckt den Unterhalt zunächst vor, prüft die Sachlage und fordert das Geld gegebenenfalls bei den Erziehungsberechtigten ein. Betroffene können sich kostenfrei bei der AStA ihrer Hochschule dazu beraten lassen.
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Artikel wie dieser, die gewissermaßen Verständnis für die arme Studentenschaft erbitten, stoßen erfahrungsgemäß auf viele säuerliche Kommentare. Von älteren Semestern tönt es da: “Damals habe ich mir mein Studium selbst finanziert und habe mein Diplom trotzdem geschafft”. Glauben wir gern. Doch wie stand es wohl damals um die Studienorganisation und die Lebenshaltungskosten? Hat sich da jemand darum geschert, ob man zwei oder drei Semester länger gebraucht hat? Wohl kaum. Heutzutage kann ein Vollzeitstudent im verschulten Bachelor-Master-System froh sein, wenn er einen Minijob in seinem Terminplan unterbringen kann. Ein paar wenige Stunden mehr zu arbeiten lohnt sich kaum, da die Kosten für Krankenkasse und andere Abgaben den höheren Verdienst bis auf ein paar wenige Euro auffressen. Glück haben die, die einen lukrativen und flexiblen Nebenjob, beispielsweise auf Werkstudentenbasis, finden. Die Arbeitgeber wissen die Studierenden als qualifizierte Mitarbeiter zu schätzen und stellen sich darauf ein, dass in stressigen Uni-Phasen ihr Verständnis gefragt ist. Jede Menge solcher Jobs findet ihr in unserer Jobbörse.
Ein kontroverses Thema mit vielen Facetten
Natürlich sind auch Student*innen und die, die es werden wollen, keine Unschuldslämmer. Es gibt sicherlich auch einige, die ihr Recht auf Unterhalt bloß ausnutzen. Zumal die Regelungen, nach denen das Vermögen der Eltern berechnet wird, mit Vorsicht genossen werden müssen: So deklariert beispielsweise auch der Besitz des eigenen Zuhauses die Eltern als “leistungsfähig”. Doch darf man von diesen verlangen, ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu begraben? Es gibt immerhin auch noch die Möglichkeit, einen Studienkredit aufzunehmen. Die eigenen Eltern verklagen: Ein absoluter Tabu-Bruch oder nachvollziehbar – Was meint ihr dazu?
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Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Thema Elternunterhalt weit mehr als eine bloße Rechenaufgabe ist – es ist eine Zerreißprobe zwischen Recht und Moral. Während der Gesetzgeber die Ausbildung als Gemeinschaftsaufgabe von Eltern und Staat sieht, hinterlässt der Gang zum Anwalt oft verbrannte Erde in der Familie. Dennoch sollte niemand seinen Bildungsweg aus falscher Scham aufgeben müssen. Der Antrag auf Vorausleistung bietet hier eine wertvolle Brücke, um den existenziellen Druck abzufedern, ohne die Beziehung zu den Eltern endgültig zu ruinieren. Letztlich bleibt es eine Einzelfallentscheidung, doch die wichtigste Botschaft lautet: Du hast ein Recht auf deine Ausbildung – und es gibt Wege, dieses ohne einen Rosenkrieg einzufordern.
1. Wie viel Unterhalt müssen meine Eltern genau zahlen?
Der Orientierungswert für Studierende mit eigener Wohnung liegt aktuell bei ca. 860 Euro (Stand des Artikels, Werte können sich durch neue Düsseldorfer Tabellen erhöhen). Davon werden Kindergeld und eigenes Einkommen des Studierenden abgezogen.
2. Was mache ich, wenn meine Eltern sich weigern, ihre Einkommensbelege einzureichen?
In diesem Fall kannst du beim BAföG-Amt einen Antrag auf Vorausleistung stellen. Das Amt nimmt dann Kontakt mit den Eltern auf und fordert die Unterlagen sowie gegebenenfalls das Geld rechtlich ein.
3. Müssen meine Eltern auch zahlen, wenn sie gegen mein Studienfach sind?
Ja. Eltern haben zwar ein Mitspracherecht, müssen aber eine Ausbildung finanzieren, die den Begabungen und Interessen des Kindes entspricht, solange diese zielstrebig verfolgt wird.
4. Habe ich Anspruch auf Unterhalt für ein Zweitstudium?
Das ist kompliziert. Die Unterhaltspflicht gilt primär für die erste berufsbildende Ausbildung. Ein Master, der auf dem Bachelor aufbaut (konsekutiv), zählt meist dazu; ein völlig fachfremdes Zweitstudium oft nicht mehr.
5. Kann ich verlangen, dass meine Eltern ihr Haus verkaufen, um mich zu finanzieren?
Nein. Eltern müssen ihren eigenen angemessenen Lebensunterhalt nicht gefährden. Vermögen in Form von selbstgenutztem Wohneigentum wird bei der Berechnung der Leistungsfähigkeit besonders betrachtet und führt selten zu einer Verwertungspflicht.
jobmensa Redaktion
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