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Muss ich als Student Sozialabgaben und Steuern zahlen?
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jobmensa Redaktion
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Kurzgesagt:
Der Artikel erläutert die grundlegenden Unterschiede zwischen Steuern (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Soli) und Sozialversicherungsbeiträgen (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) im studentischen Kontext. Entscheidend für die Abgabenlast sind die Beschäftigungsart und die Verdiensthöhe. Während Steuern erst ab Überschreiten des jährlichen Grundfreibetrags (aktuell deutlich über den im Text genannten Werten von 2020) fällig werden, gelten für die Sozialversicherung Sonderregeln: Werkstudenten sind meist nur rentenversicherungspflichtig, während Minijobber sich davon befreien lassen können. Ein zentraler Rat des Textes ist die Abgabe einer Steuererklärung, um zu viel gezahlte Beträge zurückzuerhalten.
- Freibeträge beachten: Steuern fallen erst an, wenn das gesamte Jahreseinkommen den gesetzlichen Freibetrag übersteigt. Zu viel gezahlte Lohnsteuer kann über eine Steuererklärung zurückgefordert werden.
- Sozialversicherungsprivileg: Werkstudenten profitieren vom sogenannten Werkstudentenprivileg, bei dem sie lediglich Beiträge zur Rentenversicherung leisten müssen, solange sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.
- Versicherungspflicht: Unabhängig vom Jobmodell besteht in Deutschland eine permanente Krankenversicherungspflicht für alle Studierenden.
Der erste eigene Job neben der Uni ist ein Meilenstein – bis der Blick auf die erste Lohnabrechnung fällt. Plötzlich tauchen Begriffe wie Lohnsteuerabzug, Rentenversicherung oder Steuerfreibetrag auf, die bei vielen Fragezeichen hinterlassen. Warum bleibt vom Bruttogehalt eigentlich so viel weniger Netto übrig? Und gibt es Wege, sich das Geld vom Finanzamt zurückzuholen? Das deutsche Abgabensystem ist komplex, besonders wenn man versucht, Studium und Arbeit unter einen Hut zu bringen. Wir bringen Licht ins Dunkel und erklären dir, welche Abzüge für dich als Werkstudent, Minijobber oder kurzfristig Beschäftigter wirklich anfallen und wo du bares Geld sparen kannst.
Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Beiträgen zur Sozialversicherung?
Andersrum ist die Frage leichter beantwortet, denn es gibt nur eine Gemeinsamkeit: Beides kostet dich Geld. Unter die Rubrik Steuern fallen die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag, unter die Sozialversicherung die Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Wann muss man als Student Steuern zahlen?
Lohnsteuer musst du zahlen, wenn du über den Steuerfreibetrag kommst – der sich jährlich ändert. 2019 liegt er für Alleinstehende bei 9.168 Euro, 2020 bei 9.408 Euro. Wenn du als Werkstudent die erlaubten 20 Stunden pro Woche das ganze Jahr über voll ausreizt, kommst du wahrscheinlich über den Freibetrag und musst alles, was darüber hinausgeht, versteuern.
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung kommt es oft vor, dass dir das Finanzamt erstmal Steuern von deinem Lohn abzieht – selbst wenn du fest vorhast, unter dem Steuerfreibetrag zu bleiben. In gewisser Weise zahlst du dann also Steuern, obwohl du keine Steuern zahlen musst. Das nennt sich Lohnsteuerabzug. Am Ende des Jahres kannst du dir das Geld aber über die Steuererklärung wieder zurückholen.
Beachte, dass sich der Steuerfreibetrag auf dein gesamtes jährliches Einkommen bezieht. Wenn du also beispielsweise 7.000 Euro über eine kurzfristige Beschäftigung verdienst und dann noch mal 3.000 Euro über einen Minijob, liegst du über dem Steuerfreibetrag – und musst die Differenz dann auch versteuern.
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Wann muss man als Student Sozialversicherungsbeiträge zahlen?
Vorab: Krankenversichert musst du immer sein. Immer, immer, immer! Das gilt für alle Anstellungsformen. Egal, ob du Minijobber, kurzfristig Beschäftigter oder Werkstudent bist.
Außer der Krankenversicherung musst du als Minijobber keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen – sofern du dich von der Rentenversicherung befreien lässt. Ob das sinnvoll ist, darüber kann man streiten. Sagen wir mal so: Die meisten Minijobber lassen sich befreien.
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung musst du ebenfalls keine Sozialversicherungsabgaben abführen. Als Werkstudent, der maximal 20 Stunden pro Woche arbeitet, musst du zwar maximal 9,3 % Rentenversicherung zahlen, weitere Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) fallen aber nicht an.
Ein Tipp zum Schluss: Sobald du mehr als 450 Euro verdienst, solltest du eine Steuererklärung machen! Denn als Student bekommst du fast immer Geld zurück!
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Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein wenig Hintergrundwissen über die eigene Lohnabrechnung bares Geld wert ist. Das deutsche System bietet Studierenden durch das Werkstudentenprivileg und hohe Steuerfreibeträge attraktive Möglichkeiten, das Studium zu finanzieren, ohne übermäßig belastet zu werden. Wichtig ist jedoch, die 20-Stunden-Grenze und die jährlichen Einkommensgrenzen im Blick zu behalten, um böse Überraschungen bei der Steuererklärung zu vermeiden. Wer clever ist, nutzt am Jahresende die Chance zur Steuererklärung – für Studierende ist dies oft der einfachste Weg, sich ein zusätzliches „Monatsgehalt“ vom Staat zurückzuholen.
1. Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Sozialversicherung?
Steuern fließen in den allgemeinen Staatshaushalt (Infrastruktur, Bildung etc.). Sozialversicherungsbeiträge sind zweckgebunden für deine eigene Absicherung im Falle von Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter (Rente).
2. Muss ich als Werkstudent in die Arbeitslosenversicherung einzahlen?
Nein. Solange du das Werkstudentenprivileg nutzt (max. 20 Stunden/Woche während der Vorlesungszeit), bist du von Beiträgen zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung über den Job befreit. Du zahlst nur den Rentenversicherungsanteil.
3. Was passiert, wenn ich mehrere Jobs gleichzeitig habe?
Für die Steuer zählt die Summe aller Einkommen im Jahr. Wenn du durch die Kombination eines Minijobs und einer kurzfristigen Beschäftigung über den Freibetrag kommst, wird das gesamte Einkommen steuerpflichtig.
4. Lohnt sich die Befreiung von der Rentenversicherung im Minijob?
Die meisten Studierenden wählen die Befreiung, um „Netto gleich Brutto“ zu erhalten. Allerdings verliert man dadurch auch minimale Rentenansprüche und Monate, die für die spätere Wartezeit in der Rentenversicherung zählen.
5. Warum bekomme ich als Student fast immer Geld über die Steuererklärung zurück?
Oft ziehen Arbeitgeber bei kurzfristigen Jobs (z. B. Ferienjobs) Steuern so ab, als würdest du das ganze Jahr so viel verdienen. Da du am Jahresende meist unter dem Freibetrag bleibst, erstattet das Finanzamt die zu viel gezahlte Lohnsteuer komplett zurück.
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